(durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm)
nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i.V. mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
I.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.205.600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.105.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorge-sehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Baar-Ebenhausen, 11.05.2026
Abwasserbeseitigungsverband
Ingolstadt-Süd
Ludwig Wayand, 1. Vorsitzender














