Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd

(durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm)
nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

 

Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i.V. mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

I.


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.205.600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.105.000 €
ab.


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorge-sehen.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

(1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.


Baar-Ebenhausen, 11.05.2026

 

Abwasserbeseitigungsverband
Ingolstadt-Süd

 

Ludwig Wayand, 1. Vorsitzender