In seiner Sitzung vom 05.08.2025 hat der Marktgemeinderat die aus den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches, BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplanung und der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
(§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches, BauGB) abgewogen.
Ebenso hat der Marktgemeinderat am 05.08.2025 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplanung, Begründung und Umweltbericht sowie der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand jeweils: 05.08.2025) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Details können Sie den nachstehenden Planunterlagen entnehmen.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Flächennutzungsplan - Begründung
Flächennutzungsplan - Umweltbericht