Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und 14. Änderung FNP - Bet. §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung vom 05.08.2025 hat der Marktgemeinderat die aus den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches, BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplanung und der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

(§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches, BauGB) abgewogen.

 

Ebenso hat der Marktgemeinderat am 05.08.2025 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplanung, Begründung und Umweltbericht sowie der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand jeweils: 05.08.2025) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

 

Details können Sie den nachstehenden Planunterlagen entnehmen.

 

Bekanntmachung

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

 

Bebauungsplan 

Bebauungsplan - Begründung

Bebauungsplan - Umweltbericht

Bebauungsplan - VEP

Bebauungsplan - VEP Schnitt

 

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan - Begründung

Flächennutzungsplan - Umweltbericht

 

Umweltbezogene Stellungnahmen