Zur Deckung des Aufwandes der Entwässerungseinrichtung werden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren regelmäßig alle 4 Jahre kalkuliert.
Abschlagszahlungen werden zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das laufende Jahr erhoben. Jährlich im Februar des darauffolgenden Jahres erfolgt die Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Reichertshofen
Für Reichertshofen und Gotteshofen ist für die Erhebung der Abwassergebühren der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd zuständig.
Die Abwassergebühren für Agelsberg, Langenbruck, Winden am Aign, Au am Aign, Hög, Dörfl, Ronnweg, Starkertshofen und Wolnhofen erhebt der Markt Reichertshofen.
Die Abwassergebühren betragen:
| Schmutzwassergebühr | ab 01.01.2025 | 2,67 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | ab 01.01.2025 | 0,23 €/m² jährlich |
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ermittelt sich nach dem mittleren Grundstücksabflussbeiwert gem. § 10a der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Reichertshofen für die Ortsteile.
Pörnbach
Die Abwassergebühren für Pörnbach, Puch, Maushof, Raitbach, Ober- und Unterkreut erhebt die Gemeinde Pörnbach.
Die Abwassergebühren betragen:
| Schmutzwassergebühr | ab 01.01.2025 | 3,19 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | ab 01.01.2025 | 0,19 €/m² jährlich |
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten Teilflächen des Grundstücks (abgerundet auf volle m²), von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.








