Am 8. Oktober 2023 wählen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger den 19. Bayerischen Landtag und die Bezirkstage.
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
- Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.
- Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
So wird gewählt
- Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.
- Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig!
Briefwahl online beantragen
- Bis zum 4. Oktober, 11 Uhr können Sie über folgenden Link Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online beantragen: Online-Antrag zur Briefwahl