Landtags- und Bezirkswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 wählen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger den 19. Bayerischen Landtag und die Bezirkstage.


Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlbenachrichtigung

  • Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. 
  • Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.


So wird gewählt

  • Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.
  • Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig!

 

Briefwahl online beantragen

  • Bis zum 4. Oktober, 11 Uhr können Sie über folgenden Link Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online beantragen:  Online-Antrag zur Briefwahl