Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas kann ab 15. Mai beantragt werden

Die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) kann ab Mitte Mai auch in Bayern beantragt werden. Darauf hat der Sachbereich Energie und Klimaschutz am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt hingewiesen.


Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Der Antragsstart ist für 15. Mai 2023 geplant. Anträge können ab diesem Zeitpunkt unter www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php gestellt werden. Ebenso sind dort weitere Informationen sowie die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu finden.