Gemeinderat Pörnbach befasst sich mit den Anliegen des Bürgerantrags, obwohl der Bürgerantrag unzulässig ist

Von der Interessengemeinschaft Baugebiet Pörnbach wurden Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt. Der eingereichte Bürgerantrag war aus formellen Gründen unzulässig. Damit blieb dem Gemeinderat Pörnbach in der Sitzung am 16.01.2024 aus rechtlichen Gründen nur die Möglichkeit, den Bürgerantrag wegen der nach Art. 18b Gemeindeordnung vorliegenden Formfehler zurück zu weisen. Mittlerweile konnte der entsprechende Bescheid verschickt werden.

 

Dennoch hat der Pörnbacher Gemeinderat in der gleichen Sitzung beschlossen, sich in einer der kommenden Sitzungen (geplant wäre April 2024) mit den geschilderten Anliegen aus dem Bürgerantrag inhaltlich auseinander zu setzen. Dazu laufen die notwendigen Abklärungen zwischen Gemeinderat, Verwaltung und den beteiligten Planern.