Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ und 14. Änderung FNP

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Der Marktgemeinderat Reichertshofen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ beschlossen.

Ebenso hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Sondergebiet Bauschuttrecycling und Photovoltaik Starkertshofen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen.

 

Details können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen.

 

Bekanntmachung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Bebauungsplan - Plan und Festsetzungen

Bebauungplan - Vorhaben- und Erschließungsplan

Bebauungplan - Begründung

Bebauungplan - Umweltbericht

 

FNP-Änderung - Plan

FNP-Änderung - Begründung

FNP-Änderung - Umweltbericht