In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Langenbruck Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ebenfalls am 12.11.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Langenbruck Süd-Ost“ mit Begründung (Stand: 12.11.2024) gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Details können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen.