Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.04.2022 beschlossen, den bisherigen Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 mit vorhabenbezogener Teilfläche gem. § 12 BauGB“ in zwei Teilgeltungsbereiche aufzuteilen:Teilgeltungsbereich 1 umfasst den bisherigen Geltungsbereich
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